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Start / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Speaking Media · Inhaberin: Ramona Kühlwein

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Speaking Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Branding, Corporate Design, Printmedien sowie damit verbundener Beratungsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich auf den jeweiligen Personenkreis hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Speaking Media sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Angebot gilt 30 Tage ab Ausstellungsdatum als gültig, sofern kein abweichendes Datum angegeben ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers (per E-Mail oder Unterschrift) und Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Eine mündliche Bestätigung begründet keinen verbindlichen Vertrag.

(3) Leistungsbeschreibungen in Angeboten, Paketen und Dokumenten des Auftragnehmers stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

(4) Projektstart erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung (in der Regel 50 % des Auftragswertes).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot und den darin referenzierten Paketbeschreibungen. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

(2) Alle Pakete haben klar definierte Grenzen hinsichtlich Seitenanzahl, Sektionen, Formaten, Korrekturschleifen und Inhalten. Die jeweiligen Paketgrenzen sind dem Angebot und dem aktuellen Paketkatalog zu entnehmen.

(3) Nicht enthaltene Leistungen umfassen insbesondere: Texterstellung und Textredaktion, Bildrecherche und Bildlizenzierung, Logoentwicklung (sofern nicht gesondert beauftragt), Hosting und Domain, kostenpflichtige Plugins und externe Lizenzen, Programmierung von Shops, Buchungssystemen, Schnittstellen oder Custom-Funktionen sowie laufende Social-Media-Betreuung.

(4) Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Materialien) werden grundsätzlich vom Auftraggeber geliefert, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Für die Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Qualität der gelieferten Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsdaten vollständig, rechtzeitig und in vereinbarter Form bereitzustellen.

(2) Geliefertes Feedback ist schriftlich, gesammelt und gebündelt innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des jeweiligen Zwischenstands zu übermitteln. Mehrfach-Feedbacks oder telefonisch übermittelte Änderungswünsche können nicht als Korrekturschleife gewertet werden.

(3) Verzögert der Auftraggeber die Leistungserbringung durch verspätete Inhaltslieferung, mangelnde Erreichbarkeit oder fehlende Freigaben um mehr als 10 Werktage, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt neu zu terminieren oder einen Aufwand für Wiedereinarbeitung in Rechnung zu stellen.

(4) Benennt der Auftraggeber nach erteilter Freigabe nachträgliche Änderungswünsche, die über das vereinbarte Konzept hinausgehen, werden diese als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt.

§ 5 Korrekturen und Änderungen

(1) Im Rahmen der vereinbarten Pakete sind standardmäßig 2 Korrekturschleifen (beim Paket Business Plus / Relaunch: 3) enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst gesammelte, schriftliche Rückmeldungen zu einem Zwischenstand innerhalb des vereinbarten Konzepts.

(2) Nicht Teil einer Korrekturschleife sind: neue Seiten oder Formate, Designänderungen nach Richtungsfreigabe, nachträgliche Änderungen der Grundanforderungen sowie Umfangserweiterungen.

(3) Mit schriftlicher Freigabe eines Zwischenstands durch den Auftraggeber gilt die jeweilige Phase als abgeschlossen. Spätere Änderungen an freigegebenen Teilen werden als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt.

(4) Weitere Korrekturschleifen über das Paket hinaus werden nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet; der Preis ist dem Angebot zu entnehmen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Die jeweils gültigen Preise sind dem aktuellen Angebot zu entnehmen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise für neue Aufträge anzupassen; für bereits erteilte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz (§ 288 BGB). Für Mahnungen nach erfolglosem ersten Hinweis kann eine Mahngebühr von 5 € je Mahnung berechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

(5) Fremdkosten (Plugins, Lizenzen, Stockbilder, Druckkosten, Domainkosten) werden zu Einkaufspreisen zzgl. einer Handlinggebühr von 10 % weitergegeben.

§ 7 Anzahlung und Zahlungsplan

(1) Bei Webdesign-Projekten gilt folgender Standard-Zahlungsplan: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Projektstart), 25 % nach Freigabe des ersten Entwurfs, 25 % bei Übergabe und Abnahme. Abweichende Zahlungspläne sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.

(2) Bei kleineren Projekten (Landingpage, Onepager, Printmedien, Einzelleistungen bis 1.000 €): 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei Übergabe.

(3) Die Übergabe der fertigen Arbeitsdateien, Zugangsdaten und Abschlussrechnungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang der Restrechnung.

(4) Das Eigentum und die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen auf den Auftraggeber über.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Layouts, Konzepte, Code, Grafiken) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot beschriebenen Verwendungszweck. Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Übergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen für eigene Referenzzwecke (Portfolio, Website, Social Media) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos) frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber gelieferten Materialien beruhen, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Im Rahmen von Branding-Projekten erstellt Speaking Media keine Markenrechtsrecherche und übernimmt keine Verantwortung für die markenrechtliche Schutzfähigkeit entwickelter Logos oder Namen. Die markenrechtliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

§ 9 Laufende Betreuung — Care-Pakete

(1) Care-Pakete laufen auf monatlicher Basis mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können monatlich zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Nicht genutzte Pflegestunden (Inhaltspflege) verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats und können nicht auf Folgemonate übertragen werden.

(3) Care-Pakete gelten ausschließlich für Websites, die von Speaking Media erstellt oder offiziell übernommen wurden. Neue Seiten, Funktionen oder strukturelle Änderungen fallen nicht unter die Inhaltspflege und werden separat kalkuliert.

(4) Speaking Media übernimmt keine Haftung für Ausfälle, die durch externe Hosting-Anbieter, Serverprobleme oder Drittanbieter-Plugins verursacht werden.

§ 10 Lieferfristen

(1) Genannte Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Lieferfristen setzen voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Inhalte und Informationen fristgerecht bereitgestellt hat.

(2) Verzögerungen, die auf verspäteter Inhaltslieferung, fehlendem Feedback oder fehlenden Freigaben seitens des Auftraggebers beruhen, liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers und verlängern die Lieferfrist entsprechend.

(3) Bei Projekten mit vereinbartem Starttermin beginnt die Bearbeitungszeit erst nach Eingang der Anzahlung und vollständiger Bereitstellung aller für den Start erforderlichen Materialien.

§ 11 Mängelhaftung

(1) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Leistung, schriftlich und detailliert zu melden. Danach gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§ 12 Haftungsbeschränkung

(1) Speaking Media haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Speaking Media nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf den einfachen Auftragswert gedeckelt.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben.

(4) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt oder nach Übergabe eigenständig verändert, übernimmt Speaking Media keine Haftung.

§ 13 Einsatz von KI-Werkzeugen

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. für Text-, Code- oder Konzeptunterstützung) einzusetzen. Der Einsatz solcher Werkzeuge ist Bestandteil des professionellen Arbeitsprozesses und begründet keinen Anspruch auf Preisminderung.

(2) Die fachliche Verantwortung, Qualitätssicherung und redaktionelle Endkontrolle aller erbrachten Leistungen verbleibt stets beim Auftragnehmer. KI-generierte Inhalte werden vom Auftragnehmer geprüft, angepasst und erst nach fachlicher Freigabe verwendet.

(3) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zur Projektbearbeitung Aufgaben- und Briefingbeschreibungen in KI-Systeme eingespeist werden können. Es werden ausschließlich projektbezogene, nicht personenbezogene Informationen übermittelt. Vertrauliche personenbezogene Daten des Auftraggebers oder Dritter werden nicht in KI-Systeme eingespeist.

(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-generierte Inhalte (z. B. Textentwürfe, Bildvorschläge, Codebausteine) eingesetzt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass diese Inhalte urheberrechtlich vollständig frei von Rechten Dritter sind. Der Auftragnehmer setzt KI-Werkzeuge nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung aktueller Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter ein. Eine weitergehende Urheberrechtsgarantie für KI-generierte Anteile kann nicht übernommen werden.

(5) Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich den vollständigen Verzicht auf KI-Werkzeuge bei der Erstellung bestimmter Leistungen, ist dies vor Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren. Ein solcher Verzicht kann zu abweichenden Preisen und Lieferzeiten führen.

Hinweis: Die Rechtslage zum Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten ist derzeit in Entwicklung. Speaking Media beobachtet diese Entwicklung fortlaufend und passt seine Arbeitsweise entsprechend an.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Projektbezogene Daten des Auftraggebers werden nur zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(3) Auf Wunsch des Auftraggebers werden gespeicherte personenbezogene Daten nach vollständiger Projektabwicklung und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Preiskalkulationen, Geschäftsinterna, Kundenlisten, interne Dokumente und unveröffentlichte Konzepte.

(3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für 3 Jahre nach deren Ende.

§ 16 Kündigung und Rücktritt

(1) Werkverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug, wesentlichen Pflichtverletzungen oder dem Wegfall der Geschäftsgrundlage.

(2) Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber nach Projektbeginn sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Dies umfasst geleistete Arbeitsstunden zum bei Auftragserteilung gültigen Stundensatz sowie etwaige Fremdkosten.

(3) Die Anzahlung wird bei Kündigung nach Projektstart auf den zu vergütenden Betrag angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nur, sofern die erbrachten Leistungen den Anzahlungsbetrag unterschreiten.

(4) Care-Pakete (laufende Betreuungsverträge) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz von Speaking Media.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Kontakt

Speaking Media
Ramona Kühlwein
Birkenhöhe 16
51588 Nümbrecht
E-Mail: info@speaking-media.de

Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.

Stand: August 2026

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